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  • Главная » 2010 » Июль » 22 » "Viele Verbote machen medizinisch keinen Sinn"
    21:42
    "Viele Verbote machen medizinisch keinen Sinn"

    "Viele Verbote machen medizinisch keinen Sinn"

     
    Mikroskopische Aufnahme künstliche Befruchtung einer Eizelle (Foto: dpa)
    Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift:

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Untersuchungen an künstlich befruchteten Embryos sind nicht verboten. Gynäkologe Heribert Kentenich begrüßt das Urteil, fordert aber ein neues Gesetz für die Reproduktionsmedizin.

     

    DW-WORLD.DE: Herr Kentenich, der Bundesgerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass Präimplantationsdiagnostik in Deutschland nicht verboten ist. Man darf also Embryos, die durch eine künstliche Befruchtung entstanden sind, auf genetische Krankheiten hin untersuchen, bevor man sie der Mutter einpflanzt. Mit welchen Auswirkungen auf den klinischen Alltag rechnen Sie?

    Heribert Kentenich, Chefarzt der DRK-Kliniken in Berlin (Foto: DW-TV)Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift:  Heribert Kentenich, Chefarzt der DRK-Kliniken in Berlin Eingestellt Juli 2010

    Prof. Heribert Kentenich: Wenn die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland Alltag werden sollte, rechnen wir mit ungefähr 200 Fällen, die immer an eine künstliche Befruchtung gebunden sein würden. Der zeitliche Ablauf wäre folgendermaßen: Angenommen, wir würden heute eine künstliche Befruchtung beginnen, also die Eizellen entnehmen und mit den Samenzellen zusammenbringen, dann hätten wir morgen eine Befruchtung und übermorgen einen Embryo. Danach würden wir wahrscheinlich weitere zwei bis drei Tage vergehen lassen, in denen sich der Embryo zum Vielzell-Embryo weiterentwickelt hätte. Dann würden wir einen Teil der Zellen entnehmen. Über Nacht könnten diese Zellen dann auf die genetische Krankheit untersucht werden, die man finden, bzw. ausschließen möchte. Wenn das beispielsweise Mukoviszidose wäre, dann würde man die Embryonen innerhalb von 24 Stunden untersuchen.

    Etwa 24 weitere Stunden später hätte man das Ergebnis und könnte sagen: 'Dieser Embryo ist gesund und dieser Embryo ist von der Krankheit betroffen.' Wenn man das weiß, würde man die gesunden Embryonen – das sind in der Regel einer oder zwei – in die Gebärmutter der Frau zurückgeben. Insgesamt braucht man also vier bis fünf Tage vom Beginn der künstlichen Befruchtung an.

    Wie ist die Erfolgsquote bei künstlichen Befruchtungen?

    Die Erfolgsquote ist vom Alter abhängig. Wenn man bei der künstlichen Befruchtung von Erfolg spricht, dann kann man einmal sagen, dass man in Deutschland bei etwa 30 Prozent der Schwangerschaften einen Embryotransfer hinbekommt, also ein Embryo in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt wird. Die Geburtenrate ist etwas niedriger und liegt bei etwa 20 Prozent pro Versuch. Wenn wir Paare aufklären, sagen wir ihnen immer, dass es wahrscheinlich zwei bis drei Versuche braucht, bis es zur Geburt kommt. Die Besonderheit bei der Präimplantationsdiagnostik ist, dass zusätzlich untersucht wird, ob der Embryo krank oder gesund ist.

    Eine Ärztin bei der Arbeit mit Eizellen für eine künstliche Befruchtung (Foto: dpa)Bildunterschrift: Nur bei 30 Prozent der künstlichen Befruchtungen kommt es zum Embryotransfer, die Geburtenrate ist noch niedriger

    Das durften Sie bisher nicht machen. Wie bewerten Sie denn das Urteil des BGH?

    In der Reproduktionsmedizin sind wir überwiegend der Auffassung, dass es ein gutes Urteil ist. Es hat zwei Sachen klargestellt. Erstens: Es ergibt einen Sinn, Untersuchungen auf bestimmte Krankheiten hin durchzuführen. Und zweitens: Es wurde trotzdem nicht Tür und Tor geöffnet für alles Mögliche, was man auch untersuchen kann. Das Urteil stimmt ziemlich genau mit den Vorstellungen der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2000 überein, wo man gesagt hat, dass man jeden Einzelfall untersuchen solle, wobei jeder Einzelfall aber auch bedeute, dass das Paar, das zur Beratung kommt, ein bestimmtes Schicksal haben sollte, unter dessen Voraussetzungen man die Präimplantationsdiagnostik dann durchführt.

    Wenn das Paar beispielsweise bereits ein Kind mit Mukoviszidose hat, weil beide Eltern Träger des Gens der Mukoviszidose sind, aber kein weiteres Kind mit Mukoviszidose haben möchte, dann steht das Paar vor der Entscheidung entweder gar nicht schwanger zu werden oder schwanger zu werden und nach einer Untersuchung einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen oder aber von vorne herein die Embryonen zu untersuchen. Diese letzte Variante ist in meinen Augen die humanste, weil so ein Schwangerschaftsabbruch vermieden wird. Das Kind wäre dann auch kein Designerkind, sondern es wäre lediglich auf diese eine Krankheit hin untersucht worden.

    Sie sagen Designerkind. Das sind Kinder von Eltern, die sich zum Beispiel eine bestimmte Haar- oder Augenfarbe wünschen. Wäre das denn medizinisch möglich?

    Nein, eigentlich nicht, denn wir wissen nicht über welche Genabschnitte Augenfarbe oder Haarfarbe kodiert werden. Und man muss auch in der öffentlichen Diskussion mal sagen, dass das Argument des Designerbabys ein schlechtes Argument ist. Man geht da mit Urängsten der Menschheit nicht verantwortungsvoll um, also, dass wir den Homunkulus (Anm. d. Red.: künstlich erzeugter Mensch, im Spätmittelalter meist als dämonischer Helfer bei magischen Praktiken dargestellt) zeugen könnten. Das können wir weiterhin zweifellos nicht und das wollen wir auch nicht. Und das ist auch nicht der Wunsch der Paare. Ich habe noch keine Paare erlebt, die sagen: 'Wir wollen das oder das haben bezüglich Größe oder Hautfarbe.'

    Es gibt manchmal Paare, die sagen: 'Wir haben jetzt drei Jungs und wir wollen ein Mädchen.' Das ist aber auch eine Situation, die in Deutschland verboten ist und meines Erachtens auch verboten bleiben sollte. Das sogenannte "social sexing" ist zum Teil im Ausland erlaubt, aber es wird nur selten durchgeführt. Also, das ganze hat nichts mit Designerbabies zu tun und kein Reproduktionsmediziner will irgendwie eine offene Tür für Designerbabies.

    Würden Sie sagen, das deutsche Gesetz ist jetzt, nach dem Urteil des BGH, auf einem guten Stand, mit dem es den Patienten am besten nutzt, oder müsste sich noch etwas ändern?

    Kinder in Kinderwagen (Foto: dpa)Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift:  "Kein Reproduktionsmediziner möchte Designerkinder"

    Das deutsche Embryonenschutzgesetz ist jetzt 20 Jahre alt und der Bundesgerichtshof konnte nur einen solchen Urteilsspruch machen, weil er sagte, dass das Verbot der Präimplantationsdiagnostik, von dem man bisher ausgegangen ist, im Embryonenschutzgesetz nicht vorhanden ist. Nun gibt es in der öffentlichen Diskussion zwei Meinungen. Die einen sagen: 'Dann müssen wir das Gesetz machen und müssen es verschärfen, denn Präimplantationsdiagnostik soll in Deutschland nicht durchgeführt werden.' Das wäre sehr schlimm, wenn die Reproduktionsmedizin durch ein neues Gesetz noch restriktiver gehandhabt würde. Der überwiegende Teil der Reproduktionsmediziner und der betroffenen Paare sagt dagegen eindeutig: 'Die Restriktionen in Deutschland sind zu scharf und es gibt viele Einschränkungen, die unseres Erachtens keinen Sinn ergeben.'

    Die Präimplantationsdiagnostik kann man durch ein neues Gesetz positiv regeln, indem man sagt, es muss eine Einzelfallanalyse sein. Und auch das Verbot der Eizellspende, das zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland eindeutig im Gesetz drinsteht, ergibt medizinisch und psychologisch und wahrscheinlich auch ethisch keinen Sinn. Es wäre sinnvoll ein neues Gesetz zu machen und das alte Embryonenschutzgesetz abzulösen mit einem Fortpflanzungsmedizingesetz, das zeitgemäß sein muss. Denn der Bundesgerichtshof hat gesagt: 'Dieses Gesetz ist 20 Jahre alt und die wissenschaftliche Entwicklung ist ja in den 20 Jahren noch weitergegangen.'

    Gibt es ein Beispiel aus einem anderen Land, wo Sie sagen: 'Das wünsche ich mir auch für Deutschland'?

    Ja, zweifellos. Wir schauen sehr gerne nach England. In England ist auch nicht alles erlaubt, aber es gibt dort klare gesetzliche Vorgaben. In England gibt es auch eine Landesbehörde, die regelt – nicht nur die normalen Formen der künstlichen Befruchtung, sondern da wird auch nach einer ausführlichen ethischen Debatte beschlossen: Dieses Verfahren sollten wir erlauben und dieses Verfahren sollten wir nicht erlauben. Das wird immer in einer sehr breiten Diskussion gemacht in England und so kommt man zu einer Übereinkunft.

    Das war in England auch mit der Grund dafür, dass die Engländer wissenschaftlich sehr fortschrittlich waren, aber auch dafür, dass sie nicht alles erlaubt oder alles verboten haben. In einigen Ländern Europas - und da gehört auch Deutschland mit dazu - sind viele Sachen verboten, ohne das dies medizinisch oder ethisch einen Sinn ergibt.

    Das Gespräch führte Andreas Ziemons
    Redaktion: Judith Hartl 


    http://www.dw-world.de/dw/article/0,,5795498,00.html

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